Gesetzeswidrige Entscheidung der BVV Tempelhof-Schöneberg

Veröffentlicht am 20.06.2014 in Pressemitteilung

In ihrer Sitzung vom 18.06.2014 entschied die Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg über die Drucksache 0997/XIX Chancen nutzen: freien Stellenanteil der Jugendarbeit einsetzen. Die Krux: Entgegen der gesetzlichen Vorgaben wurde der Jugendhilfeausschuss in die Beratungsfolge nicht einbezogen. Ein Antrag der SPD-Fraktion auf Überweisung der Drucksache in den zuständigen Fachausschuss wurde durch die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grüne und Piraten sogar explizit abgelehnt.

Ein klarer Verstoß gegen das Kinder- und Jugendhilfegesetz! In §71 (3) SGB VIII ist eindeutig geregelt, dass der Jugendhilfeausschuss nicht nur das "Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe“ innehat, sondern „vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe [...] gehört werden“ soll.
„Der Jugendhilfeausschuss hat eine gesetzliche Sonderrolle. Er ist nicht nur Jugendausschuss der Bezirksverordnetenversammlung, sondern gleichzeitig auch Teil des Jugendamtes mit besonderen Rechten, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Deshalb setzt sich der Jugendhilfeausschuss neben den Bezirksverordneten auch aus Bürgerdeputierten zusammen, die nach einem festgelegten Schlüssel von Vertretern freier Träger benannt und nicht durch die Parteien bestimmt werden. Zudem wird der JHA von beratenden Mitgliedern unterstützt“, führt die Bezirksverordnete Marijke Höppner aus, die gleichzeitig Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss ist. Sie hatte am vergangenen Montag gegenüber der Bezirksverordnetenvorsteherin das Recht des Jugendhilfeausschusses auf Anhörung und Beschluss geltend gemacht und dafür um eine Vertagung der Beschlussvorlage aus dem Hauptausschuss gebeten. Diese Initiative wurde von CDU, Grünen und Piraten ebenso verweigert wie der Überweisungsantrag der SPD-Fraktion, dem die Bezirksverordneten der Partei Die Linke hingegen zustimmten.

Die Fachdebatte kam in der von Formalien geprägten Aussprache vor der BVV deutlich zu kurz. Mit ihrem Beschluss wollen CDU und Grüne die vermeintliche „Position des Pressesprechers“ im Jugendamt abschaffen und den Stellenanteil in den Regionalsozialpädagogischen Dienst (ehem. Kinderführsorge) verlagern. Tatsächlich hat das Jugendamt keine „Pressestelle“, gemeint ist vermutlich eine Stelle im Bereich „Veranstaltungen und Sponsoring“. Der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit umfasst im Jugendamt nur etwa 10 bis 15 % einer Vollzeitstelle, das ent-spricht etwa 5,6 Arbeitsstunden pro Woche. Im Rahmen dieser 5,6 Stunden wird die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendamtes betrieben, darunter auch die Publikation des Fachblattes KITS.
Dazu Höppner: „Da das Jugendamt in den Medien immer nur dann auftaucht, wenn es um dramatische Kinderschutzfälle geht, ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Bestandteil, um sich positiv darzustellen und so mehr Menschen zu erreichen. Besonders Migrantinnen und Migranten verzichten häufig auf Erziehungshilfen und Unterstützung, weil sie ein falsches Bild von der Jugendhilfe haben. Deshalb ist eine positive Bewerbung – auch im Bereich der Angebote der Jugendfreizeit – sehr wichtig. Alle haben ein Recht auf Unterstützung durch das Jugendamt.“ Und weiter führt Höppner aus: „5,6 Stunden in den Regionalsozialpädagogischen Dienst umzuverteilen, ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn die Beschäftigten bis zu 100 Fälle gleichzeitig bearbeiten müssen, weil ca. zehn Vollzeitstellen fehlen, hilft es wenig, ihnen 5,6 Stunden als Lösung vorzuschlagen. Die Mitarbeiterinnen sind nicht auf Almosen angewiesen, sondern benötigen angemessene personelle Unterstützung. “
Am kommenden Mittwoch, den 25.06.2014, tagt der Jugendhilfeausschuss und berät auf Wunsch des Jugendamtes die Drucksache 0997/XIX Chancen nutzen: freien Stellenanteil der Jugendarbeit einsetzen. Dann sind auch die Experten und Expertinnen der Jugendhilfe aus der Trägerlandschaft an der Fachberatung beteiligt. Der Jugendhilfeausschuss kann dann auch entscheiden, wie er mit dem rechtswidrigen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung umgehen möchte. Theoretisch wäre eine Feststellungsklage gegen die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung möglich.

 
 

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