Mit einer Dringlichen Anfrage in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung am 15. Januar reagieren die Fraktionen von SPD und Grünen auf die Vergabe bezirklicher Räumlichkeiten an den CDU-Kreisverband, die einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Parteiengesetzes (§5) darstellt. Verschiedene Quellen u.a. der RBB-Beitrag „Auf in den Wahlkampf“ vom 11. Januar 2025 weisen daraufhin hin, dass der CDU-Kreisverband Tempelhof-Schöneberg und ihr Bundestagskandidat Jan-Marco Luczak die ehemalige Hausmeisterwohnung im Rathaus Tempelhof zur Lagerung von Wahlplakaten nutzen bzw. genutzt haben.
„Grundsätzlich sollte die Verwaltung keine Infrastruktur für die Parteiarbeit und Wahlkämpfe zur Verfügung stellen, da dies eine Vermischung von Staat und Partei bedeutet“, kommentiert Marijke Höppner, Vorsitzende der SPD-Fraktion die Ereignisse. „Es ist gesetzlich festgelegt, dass Parteien gleich zu behandeln sind. Die Vergabe von bezirklichen Räumen an eine Partei widerspricht daher nicht nur dem Parteiengesetz, sondern stellt auch eine unlautere Bevorzugung dar. Wer auch immer diese Vergabe oder Vermietung ermöglicht hat, hat gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen, da alle anderen Parteien im Wahlkampf auf die Anmietung von externen Lagerräumen professioneller Anbieter angewiesen sind.“
Link zur Drucksache: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9602