Das Bezirksamt wird ersucht, im Zusammenhang mit den Bauabsichten im Bereich Kurfürs-tenstraße / Else-Lasker-Schüler-Straße auf dem Verhandlungswege mit dem Investor auf eine Verlagerung des Spielplatzes Else-Lasker-Schüler-Straße 8 in den hinteren Teil des Gesamtgrundstücks hinzuwirken. Im Gegenzug für eine zu erteilende Befreiung für eine Blockrandbebauung im Bereich Else-Lasker-Schüler-Straße 8 soll auf die Neuanlage des Spielplatzes im dann neu entstehenden Innenhofbereich hingewirkt werden. Der Spielplatz soll zu Lasten des Eigentümers errichtet und der Öffentlichkeit tagsüber zugänglich gehalten werden.
Begründung:
Der Spielplatz Else-Lasker-Schüler-Straße 8 befindet sich in einem
desolaten Zustand. Mit der vorgeschlagenen Verlagerung des Platzes und einer Blockrand-schließung würde nicht nur eine Aufwertung des Platzes und eine soziale Kontrolle erreicht sondern zugleich auch eine städtebaulich befriedigende Situation hergestellt.
Berlin, den 14.10.2013
Christoph Götz
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