Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 79 II Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:
Die BVV-Vorsteherin lässt die Sitzung der BVV und die Ausschüsse mit geeigneten technischen Medien aufzeichnen. In Ausschusssitzungen sind die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass die Sitzung aufgezeichnet wird, wenn dies nicht durch technische Vorrichtungen ersichtlich ist. Die Aufnahme der Sitzung ….
Begründung:
Ggf. mündlich
Berlin, den 10.06.2013
Stefan Böltes
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