Tempo 30 in den Nachtstunden anordnen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in den Nachtstunden (22.00- 6.00 Uhr) im Straßenzug Kleiststraße – Bülowstraße, ab Ecke An der Urania bis Ecke Potsdamer Straße, Tempo 30 angeordnet wird.

Begründung:
Es bestehen im betreffenden Bereich erhebliche Verkehrsbelastungen. Durch die Begrenzung auf Tempo 30 in den Nachtstunden sollen Lärmemissionen gesenkt werden.

Berlin, den 11.06.2012

Nihan Dönertaş

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