GA: Nachhalten und Überwachung städtebauliche Verträge

GROSSE ANFRAGE
der Fraktion der SPD
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Nachhalten und Überwachung städtebauliche Verträge und beauflagter Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplänen (Monitoring)

1: Wie ist das Nachhalten und Überwachen hinsichtlich von Inhalten und Fristen von städtebaulichen Verträgen im Bezirksamt geregelt?



2: Ist sichergestellt, dass im Falle von bezirklichen Umsetzungsanteilen wie etwa Bauleistungen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Grün die notwendigen finanziellen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen?



3: Hat es bereits in städtebaulichen oder Durchführungsverträgen vereinbarte Maßnahmen gegeben, die aufgrund begrenzter bezirklicher Kapazitäten nicht zur Durchführung kamen bzw. in denen die Mittel den Vertragspartnern mangels Verwendung erlassen bzw. zurückgezahlt wurden?



4: Wie ist der Stand der Umsetzung und Abrechnung folgender Projekte: a. Aufwertung des Barbarossaplatzes (aus Bauvorhaben Barbarossastraße 12/ Schwäbische Straße 7a) b. Einrichtung von 102 Grundschulplätzen und 85 Kitaplätzen (Bauvorhaben Friedenauer Höhe) c. Einrichtung Spielplatz Britzer Wiesen (Bauvorhaben Hugos Wohngärten) d. Ausbau der Lindenhofschule (Bauvorhaben Bessemerstraße – B-Plan 7-65VE)





Berlin, den 12. July 2023
Axel Seltz (Mail)

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