Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Sendeclients im Amt für Soziales zu schaffen und in Gesprächen mit den Präsidenten der Amtsgerichte Schöneberg und Kreuzberg sicherzustellen, dass Mitteilungen in Zivilsachen (MiZis), insbesondere bei Räumungsklagen, künftig digital und medienbruchfrei an die Fachstelle Soziale Wohnhilfe übermittelt werden.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Juli 2026 über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Begründung
Mitteilungen in Zivilsachen bei Räumungsklagen sind ein zentrales Instrument zur Prävention von Wohnungsverlust. Sie informieren die Fachstelle Soziale Wohnhilfe frühzeitig darüber, dass gegen eine Mieterin oder einen Mieter eine Räumungsklage anhängig ist.
Nur durch eine schnelle und verlässliche Übermittlung dieser Informationen kann die Fachstelle:
• Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen
• Mietschulden prüfen
• Unterstützungsangebote unterbreiten
• gegebenenfalls eine Kostenübernahme veranlassen
• und eine Räumung in die Obdachlosigkeit verhindern.
Nach dem Bericht an den Hauptausschuss (RN 1476 F) werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg MiZis bislang überwiegend postalisch übermittelt. Dies führt zu vermeidbaren Verzögerungen und erschwert eine effektive Präventionsarbeit.
Gerade angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist es zwingend erforderlich, alle verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Wohnungsverlust frühzeitig zu verhindern.
Die Einrichtung eines Sendeclients stellt eine technisch etablierte Lösung dar, um eine digitale und medienbruchfreie Übermittlung der MiZis zu gewährleisten. Dadurch werden:
• Bearbeitungszeiten verkürzt,
• personelle Ressourcen effizienter eingesetzt,
• und die Präventionsarbeit deutlich gestärkt.
Die Verhinderung von Obdachlosigkeit ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch fiskalisch sinnvoll, da die Kosten einer Unterbringung regelmäßig deutlich höher sind als präventive Hilfen zur Sicherung des Wohnraums.
Ein moderner Sozialstaat muss digitale Möglichkeiten konsequent nutzen, wenn dadurch soziale Notlagen wirksam verhindert werden können.
Berlin, den 23.03.2026
Marijke Höppner
Jan Rauchfuß
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Jan Rauchfuß (Mail) |
2026-04-13
Eingebracht
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