Antrag zur 50. BVV XXI - Antrag 5

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein II

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Anlage zum Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin dahingehend bearbeitet wird, dass die Verpflichtung zum Stellen eines Strafantrages, wenn ein Fahrgast das dritte Mal innerhalb von zwölf Kalendermonaten ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird (Anlage SI_V14, Ziffer 6, Abs. 6a), ersatzlos entfällt. Ferner empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die BVG nach Wegfall der genannten Regelung darauf hingewiesen wird, dass einer solchen freiwilligen Praxis aus Gründen der Einheitlichkeit nicht mehr bedarf.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis April 2026 zu berichten.

Begründung: Es wird auf den in der Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Drs. 1380/XXI dargelegten Sachstand reagiert, wonach die S-Bahn Berlin sich auf die genannte Anlage zum Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin beruft. Den Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel stehen zivilrechtliche Instrumente zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Nutzer zu, die sich nicht an die jeweils geltenden Beförderungsregeln halten. Eine darüber hinaus gehende strafrechtliche Ahndung hat für die Berliner Stadtgesellschaft nicht nur keinen Mehrwert, sondern bindet Ressourcen der Staatsanwaltschaft. Diesem Umstand ist durch das Land Berlin beim Kontrahieren mit der BVG und der S-Bahn Berlin Rechnung zu tragen.

Berlin, den 9. Februar 2026

Marijke Höppner
Kubilay Yalçın
Fraktion der SPD



Berlin, den 9. Februar 2026
Marijke Höppner Kubilay Yalçın (Mail)

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

Der Verlauf dieses Antrags

2026-02-09

Eingebracht


Aktueller Status (Eingebracht):
Wir haben den Antrag in der Fraktion erarbeitet, besprochen und dann eingereicht.

Was passiert als Nächstes?
Auf der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wird der Antrag diskutiert und dann entweder beschlossen oder in einen Ausschuss überwiesen.

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