Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, ein an das Wappen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg angelehntes Logo sowie einen Claim zu entwerfen, die in der Bezirksverordnetenversammlung vorgestellt und zur Abstimmung gestellt werden sollen. Ziel ist, die Identität, Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit des Bezirkes und Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zu fördern. Das Logo soll charakteristische Elemente Tempelhof-Schönebergs aufgreifen und mit einem prägnanten Claim verbunden werden, der die Besonderheiten des Bezirks sowie dessen Selbstverständnis widerspiegelt. Perspektivisch soll das neue Erscheinungsbild schrittweise bisher genutzte Gestaltungs- und Kennzeichnungselemente ersetzen und ein einheitliches Corporate Design für Druckerzeugnisse, digitale Medien und öffentliche Auftritte des Bezirksamts sicherstellen.
Das Logo und insbesondere seine Farben sollen im Straßenbild wahrnehmbar sein, etwa durch angebrachte Plaketten o.ä. an Straßenmöbeln. Dazu ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt zu prüfen, an welchen Arten der Straßenmöbel, Beschilderungen usw. das Logo sowie der Claim Tempelhof-Schönebergs, der den Bezirk von anderen Bezirken abheben soll, auf welche Weise angebracht werden können.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Juni 2026 zu berichten.
Begründung: Der Beschluss eines eigenen Logos, Claims und Corporate Designs durch die Bezirke ist rechtlich zulässig und ist in einigen Bezirken bereits geschehen. Hingewiesen sei zum Beispiel auf das Emblem des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, welches die Oberbaumbrücke zeigt und auf z.B. Schildern für Grünanlagen zu sehen ist. In Steglitz-Zehlendorf ziert das Bezirkswappen Bänke und Laternenmasten.
Die Einführung eines Logos, Corporate Designs und Claims stellt einen wichtigen Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung der bezirklichen Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitgeberkommunikation dar. Die Erfahrungen anderer Berliner Bezirke zeigen, dass die Einführung eines eigenständigen Logos mit zugehörigem Corporate Design und Claim geeignet ist, Identifikation sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in der Öffentlichkeit zu fördern. Der Bezirk nicht nur als Teil der Einheitsgemeinde Berlin, sondern eigenständige Organisationseinheit mit Organen vor Ort (Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung) soll für die Bürger*innen im Alltag sichtbar gemacht werden. Die Entwicklung eines solchen Erscheinungsbildes trägt auch den veränderten Anforderungen an moderne Verwaltungskommunikation Rechnung. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte, steigender Erwartungen an transparente Öffentlichkeitsarbeit sowie einer klaren Positionierung des Bezirksamts als bürgernaher und attraktiver Arbeitgeber ist ein konsistenter visueller Auftritt erforderlich.
Berlin, den 12. Januar 2025
Marijke Höppner
Kubilay Yalçın
Die Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Kubilay Yalçın (Mail) |
2026-01-12
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