Antrag zur 49. BVV XXI - Antrag 14

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD, GRÜNE
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Erinnerung an das Verbot der Nutzung von Leihbibliotheken für jüdische Mitbürger*innen vom 2. August 1941 wachhalten

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, anlässlich des 85. Jahrestages daran zu erinnern, dass am 2. August 1941 den Juden und Jüdinnen durch das NS-Regime verboten wurde, Leihbibliotheken zu betreten und zu nutzen. Dieses gegen die jüdischen Mitbürger*innen gerichtete Verbot ist die letzte Sonderverordnung, bevor die "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" im September 1941 in Kraft trat. Zeitungen und Zeitschriften durften sie zu diesem Zeitpunkt bereits auch nicht mehr kaufen.

Mit diesem Gedenken soll dieses Datum der Ausgrenzung bewusst und gleichzeitig soll auf die Bedeutung von Bibliotheken als Orte des Austausches, der Bildung, der Demokratie und des Schutzes für alle Menschen aufmerksam gemacht werden. Das Bezirksamt soll unter Berücksichtigung dessen ein Konzept mit z.B. Lesungen, einer (digitalen) Sonderausstellung oder Workshops für Jugendliche und Erwachsene in den Bibliotheken entwickeln und umsetzen. Eine Kooperation mit der Ausstellung „Wir waren Nachbarn“ wäre wünschenswert.

Der BVV ist bis Mai 2026 zu berichten.

 

Begründung

Öffentliche Bibliotheken geben heute allen Menschen Zugang zu Bildung, Weiterbildung, Information, Austausch und auch Unterhaltung. Sie sind Orte, an denen Antisemitismus, Fremdenhass und Ausgrenzung keinen Platz haben. Dem wieder aufkommenden Antisemitismus, der Zunahme von Fremdenfeindlichkeit, der damit einhergehenden Ausgrenzung von einzelnen Menschen soll durch das für alle Bürger*innen zugängliche Gedenken ein Zeichen für Offenheit, Demokratie und Freiheit entgegengesetzt werden.

Die oft auch kommerziellen Leihbibliotheken waren der letzte Zugang, den es für Juden und Jüdinnen zum Lese- und Literaturbetrieb gab. Kommunale und wissenschaftliche Bibliotheken durften sie seit spätestens Ende 1938 nicht mehr nutzen. Viktor Klemperer gab der Bedeutung des Verbotes am 12. Juni 1942 als Tagebucheintrag so Ausdruck: "Ich habe so stark das Gefühl, durch das Abschneiden der Bücherentleihung in den nächsten Höllenkreis hinabbefördert zu sein.“

Berlin, den 12.01.2026

Marijke Höppner
Corinna Volkmann
Fraktion der SPD

Ronja Losert
Bertram von Boxberg
Fraktion der Grünen

 

 

 

 

 



Berlin, den 12. Januar 2026
Marijke Höppner Corinna Volkmann (Mail)

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

GRÜNE-Fraktion

Der Verlauf dieses Antrags

2026-01-12

Eingebracht


Aktueller Status (Eingebracht):
Wir haben den Antrag in der Fraktion erarbeitet, besprochen und dann eingereicht.

Was passiert als Nächstes?
Auf der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wird der Antrag diskutiert und dann entweder beschlossen oder in einen Ausschuss überwiesen.

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