Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Anschaffung von temporären Halteverbotsschildern für den Parkplatz vor dem Rathaus Schöneberg angezeigt ist und wie man sie fachbereichsübergreifend nutzen kann.
Begründung:
Die Parkflächen auf dem John-F.-Kennedy-Platz werden oftmals im Jahr mit temporären Halteverbotsschildern bestückt, um störungsfreie Veranstaltungen wie Fahnenhissungen, Aktionstage, Nachbarschaftsfest o.ä. auf den Flächen abhalten zu können.
Bei der Fahnenhissung mit „Rote-Schuhe-Aktion“ stellte sich heraus, dass die Schuhe nicht über die Fahnenhissung hinausstehen gelassen werden konnten, da die Absperrung eines Teils des Parkplatzes nur für zwei Stunden gewährleistet war. Der Grund lag in den Kosten für die temporären Halteverbotsschilder, die für zwei Stunden bei rund 400€ lag.
Da der Parkplatz immer wieder tage- oder stundenweise gesperrt wird, erscheint die Anschaffung eigener Schilder, die nach Bedarf aufgestellt werden können, wirtschaftlicher zu sein als immer neue Anmietungen.
Das Bezirksamt soll zugleich prüfen wie eine fachbereichsübergreifende Nutzung der Schilder möglich ist, die ggfs. auch eine finanzielle Beteiligung an der Anschaffung/Nutzung beinhaltet.
Berlin, den 1.12.2025
Marijke Höppner
Manuela Harling
Die Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Manuela Harling (Mail) |
2025-12-01
Eingebracht
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