Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, zur Finanzierung der Sanierung bezirklicher Sportstätten, auch Mittel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen. Das Programm fördert die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten, sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit.
Der BVV ist bis Februar 2026 zu berichten.
Begründung
Das Bundesprogramm ist Teil der sogenannten „Sportmilliarde“ im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Mio. Euro bereitgestellt.
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.
Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase ist der 15. Januar 2026.
Berlin, den 10.11.2025
Marijke Höppner
Oliver Fey
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Oliver Fey (Mail) |
2025-11-10
Eingebracht
2025-11-19
Beschlossen
offen
MZK
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