Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, Leitlinien für die Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg zu entwerfen und der Bezirksverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
In den Leitlinien sollen die einschlägigen Rechtsgrundlagen, einzuhaltende Normen sowie vorhandene Ermessensspielräume dargelegt und abgewogen werden. Das Bezirksamt soll Grundsätze aufstellen bzw. darlegen, nach denen
1.) über die Positionierung von Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenland entschieden wird. Dabei muss stets der Grundsatz einer möglichst geringen Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes gelten, d.h. Parkscheinautomaten sind grundsätzlich im Gehwegrandbereich zu platzieren. Dabei sind Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit für den Fußverkehr zwingend zu vermeiden, sodass im begründeten Einzelfall auf den Fahrbahnrand bzw. einen vorhandenen Mittelstreifen auszuweichen ist;
2.) die kostenpflichtigen Uhrzeiten in einer Parkzone und die Höhe der zu entrichtenden Parkgebühr bestimmt werden. Ziel ist es, eine transparente Information für Bürger*innen anzubieten, aus der hervorgeht, warum Uhrzeiten und Parkgebühren zwischen den Zonen innerhalb des Bezirkes und im Vergleich zu Parkzonen in angrenzenden Bezirken abweichen;
3.) die Bearbeitung von Anträgen auf Anwohner*innenparkausweis erfolgt, insbesondere wie viel Zeit für die Bearbeitung von Anträgen eingeplant werden muss.
4.) in Tempelhof-Schöneberg das Parken in Straßen am Zonenrand für Bewohner*innen beider Zonen zulässig ist.
Nach Beschluss der BVV sollen die „Leitlinien für die Parkraumbewirtschaftung“ auf der Website des Bezirksamts veröffentlicht werden. Auf die Parkscheinautomaten im Bezirk soll eine Verlinkung zu den Leitlinien via QR-Code aufgebracht werden.
Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen, der Erweiterung bestehender Parkraumbewirtschaftungszonen sowie beim Austausch bzw. der Erneuerung von Parkscheinautomaten, die über den Einzelfall hinausgehen, ist dem zuständigen Ausschuss vor Auftragserteilung über die Planungen zu berichten.
Die Leitlinien sollen der Bezirksverordnetenversammlung bis zu ihrer Sitzung im Februar 2026 als Vorlage zur Beschlussfassung aus dem Bezirksamt vorgelegt werden.
Begründung
Parkraumbewirtschaftung ist das zentrale Steuerungsinstrument, um Anwohner*innen in Kiezen mit hohem Parkdruck zu entlasten.
Gleichzeitig ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen über die Positionierung von Parkscheinautomaten gekommen, die teilweise auch zu einer Korrektur der ursprünglich vorgesehenen Platzierung geführt haben. Gleiches gilt für die unterschiedliche Höhe der Gebühren und den gebührenpflichtigen Zeitraum in den Bewirtschaftungszonen.
Um mehr Nachvollziehbarkeit für Bürger*innen zu gewährleisten und die Akzeptanz für die Parkraumbewirtschaftung zu erhöhen, sollen Leitlinien formuliert, mit der BVV abgestimmt und anschließend öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
Berlin, den 10.11.2025
Marijke Höppner
Jan Rauchfuß
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Jan Rauchfuß (Mail) |
2025-11-10
Eingebracht
2025-11-19
Überwiesen (Straßen & Verkehr)
offen (DATUM)
Beschlussempfehlung (Straßen & Verkehr)
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