Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welche Städtebaulichen Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts Alt-Mariendorf (vgl. Drs. 1795/XIX) sind bislang aus dem Berliner Doppelhaushalt 2024/2025, Einzelplan 12, Kapitel 1240, dort in den textlichen Erläuterungen zum Titel 89379 festgelegten Mitteln für die Jahre 2024 und 2025 (jeweils 660.000 €) finanziert worden?
2. Welche städtebaulichen Einzelmaßnahmen sollen aus dem Titel noch finanziert werden (aufgeschlüsselt nach Potenzialbereich)?
3. Warum beruft sich das Stadtentwicklungsamt in seiner Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Drs. 0965/XXI mehrmals allein auf eine Anmeldung für das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, ohne auf Realisierungsmöglichkeiten mittels der im Landeshaushalt festgelegten Mittel einzugehen?
4. Welche planungsrechtlichen Festlegungen sowie konkreten Eigentumsverhältnisse stehen einer Aktivierung von Wohnbaupotenzialflächen im Sinne des Entwicklungskonzeptes Alt-Mariendorf entgegen?
5. Welche Maßnahmen und Kontaktaufnahmen sind bislang realisiert oder initiiert worden, um eine Änderung dieser planungsrechtlichen Festlegungen zu bewirken beziehungsweise mit den bestehenden Eigentumsverhältnissen umzugehen (z.B. direkte Abfrage der Eigentümer*innen mit Vorstellung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes, siehe S. 22 des Konzeptes)?
6. Welche Kommunikation hat bislang mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einem städtebaulichen Umgestaltungsprojekt inklusive der Neuordnung der überregionalen Verkehrsströme stattgefunden?
7. Welche Kommunikation hat bislang mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zum Berliner Nahverkehrsplan und seiner Anpassung an die bauliche Umgestaltung insb. der Kreuzung Alt-Mariendorf stattgefunden?
8. Welche Konsequenzen wird das Bezirksamt ziehen, falls die im Landeshaushalt festgelegten Mittel in Höhe von insgesamt 1.320.000 € nicht ausgeschöpft werden können?
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| Marijke Höppner |
2025-05-13
Eingebracht
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