Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, wie und mit welchen Mitteln mehr obdachlose Menschen in Tempelhof-Schöneberg ihr Wahlrecht ausüben können.
Mögliche Maßnahmen können zum Beispiel eine geeignete Informationskampagne zum Wahlrecht für obdachlose Menschen oder Informationsveranstaltungen in Obdachloseneinrichtungen sein, die in Kooperation zwischen den Einrichtungen und dem Bezirksamt geplant werden. Hierbei könnten Anträge zur Eintragung in das Wählerverzeichnis mitgeführt werden. Muster-Anträge könnten online zur Verfügung gestellt werden und die wichtigsten Fakten auf einer Website des Bezirkswahlamtes veröffentlicht werden, so wie es z.B. das BA Friedrichshain-Kreuzberg bereits tut.
Der BVV ist bis Juli 2025 zu berichten.
Begründung
Jeder deutsche Staatsbürger besitzt als eines seiner Grundrechte (Artikel 38 GG) das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen. Das Wahlrecht zählt zu den tragenden Säulen unserer Demokratie. Natürlich gilt dieses Recht auch für obdachlose Menschen - zu den Kommunalwahlen und Europawahlen gilt es sogar nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern für alle Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten, die älter als 16 Jahre alt sind.
De facto haben obdachlose Menschen jedoch kaum die Möglichkeit, wählen zu gehen, denn die Hürden sind hoch: Um wählen zu können, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen - schriftlich, oder direkt vor Ort im Wahlamt. Dafür wird außerdem ein Ausweis benötigt.
Für viele sind diese bürokratischen Hürden sicher auch mit mehr Informationen zu hoch, aber erst einmal zu wissen, dass man wählen kann, ist eine Grundvoraussetzung, die erst noch geschaffen werden muss.
Berlin, den 31.3.2025
Marijke Höppner
Sarah Walter
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Sarah Walter (Mail) |
2025-03-31
Eingebracht
2025-04-09
Beschlossen
2025-09-17
MZK (Jörn Oltmann)
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