Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, ob auf der Arnulfstraße auch westlich der Kreuzung zur Alboinstraße eine ganztägliche oder nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden kann.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Juni 2025 zu berichten.
Begründung:
Eine nächtliche Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes gibt es auf der Arnulfstraße bislang nur östlich der Kreuzung zur Alboinstraße. Anwohner*innen der zum Teil unmittelbar an die Straße angrenzenden Mehrfamilienhäuser (insbesondere Hausnummern 94 bis 97) beklagen den lauten Lärm der vorbeifahrenden Autos, wobei die Strecke vermehrt als Durchfahrtsstraße sowie zum lauten Beschleunigen genutzt würde, weil westwärts die nächste Verkehrsampel, die keine bloße Anforderungsampel für Fußgänger*innen ist, erst wieder an der Kreuzung zur Röblingstraße steht.
Berlin, den 10. März 2025
Marijke Höppner
Kubilay Yalçın
Die Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Kubilay Yalçın (Mail) |
2025-03-10
Eingebracht
2025-03-19
Beschlossen
offen
MZK
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