Antrag zur 37. BVV XXI - Antrag 3

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Notfallwasserversorgung zugänglich machen!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die in der Verantwortung des Tiefbauamtes liegenden Notfallwasserbrunnen gegenüber der Bevölkerung barrierefrei zu dokumentieren. Hierbei sind folgende Daten mindestens zugänglich zu machen:

  • Lage
  • Trinkwasserqualität (ja / nein)
  • Reparaturstatus (defekt / nutzbar)
  • Einzugsgebiet

sowie eine allgemeine Erklärung z.B. zur Winterstilllegung (Oktober bis April) und Kontakt-daten. Vorhandene Daten, wie z.B. openstreetmap, sollen dabei unbedingt eingebunden werden.

Der BVV ist bis April 2025 zu berichten.

Begründung

Der Wasserrohrbruch der Trinkwasserleitung in Berlin / Seestraße am 31.12.2024 hat deutlich gezeigt, welchen Stellenwert Katastrophenschutz in unserer Gesellschaft haben muss. Die notwendige Infrastruktur für die Trinkwassernotfallversorgung wurde seit 2019 ertüchtigt, nur findet sich wenig Information dazu. Die Daten sind z.B. auf openstreetmap vorhanden und werden z.B. von Webseiten wie „Gieß den Kiez“ erfolgreich genutzt.

Laut den Berliner Wasserbetrieben sind die Notfallwasserbrunnen in der Verantwortung der jeweiligen bezirklichen Tiefbauämter. Auf den Webseiten des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg lassen sich jedoch keine Informationen dazu finden.

Berlin, den 6.1.2025

Marijke Höppner
Annette Hertlein
Die Fraktion der SPD
     
     

 

     
     
     

 

     

     

     

     

     

     



Berlin, den 6. Januar 2025
Marijke Höppner Annette Hertlein (Mail)

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

Der Verlauf dieses Antrags

2025-01-06

Eingebracht

2025-01-15

Beschlossen

offen

MZK


Aktueller Status (Beschlossen):
Die BVV hat diesem Antrag zugestimmt. Als nächstes geht es in die Umsetzung durch das Bezirksamt.

Was passiert als Nächstes?
Das Bezirksamt ist jetzt mit der Umsetzung beauftragt. Wir warten jetzt auf einen Bericht in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme

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