Der lange Winter ist endlich vorbei, viele freuen sich auf freundlichere Tage. Die Ordnungsämter werden jedoch noch lange mit der Bewältigung der Folgen des Winters zu tun haben. Denn nach wie vor beschäftigt uns die Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen. Allein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gab es fast 700 Hinweise auf nicht befreite Flächen, die vom Ordnungsamt angefahren und kontrolliert wurden.
Die Situation ist nicht immer klar: Das Gesetz fordert nicht die Beseitigung, sondern lediglich die Abstumpfung der Schnee- und Eisglätte. Dennoch wurden 550 Anzeigen und 250 Ersatzvornahmen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes in diesem Winter gefertigt bzw. angeordnet. Zur Zeit verschicken wir die Anhörungen an jeden Beschuldigten. Problematisch für die Ahndung ist die Möglichkeit, die Pflicht zur Räumung an einen Dritten (in der Regel gewerbliche Betriebe) zu übertragen. Dadurch wird nicht mehr der Eigentümer zur Verantwortung gezogen, sondern der beauftragte Dritte. Diesen Dritten zu ermitteln, ist mit großem Aufwand verbunden.
Das Straßenreinigungsgesetz muss deshalb geändert werden: zum Einen muss Schnee und Eis bis auf die „Platte“ entfernt werden, um wirksam Gefährdungen zu vermeiden. Zum Anderen muss die Möglichkeit der „Übertragung“ abgeschafft werden, denn so verstärken wir die Kontrolle eines jeden Einzelnen. Kommt die Firma nicht, greift der Eigentümer bei aktueller Gefahrenlage selbst zur Schaufel und zieht den Dritten zur Verantwortung. Letzteres darf nicht Aufgabe des Staates bleiben. Darüber hinaus müssen die entsprechenden Bußgelder spürbar sein. Wer nach mehr als sechs Wochen Schnee und Eis die gefährlichen Verhältnisse vor seiner Tür nicht verbessert, kann glaubwürdig nicht vortragen, er hätte von nichts gewusst. Massenhafte Unfälle und große Beeinträchtigungen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, sind unerträglich und nicht hinnehmbar.
Oliver Schworck, Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt