Der Berliner Senat hat heute einen wichtigen Schritt gegen die Spielhallenflut und damit Berlin zum bundesweiten Vorreiter gemacht. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Müller und der Vorsitzende des Arbeitskreises Stadtentwicklung, Daniel Buchholz, gegrüßen das Gesetz, mit dem Berlin als erstes Bundesland die vom Bund übertragene Gesetzgebungskompetenz nutzt.
„Die Zahl der Spielhallen nimmt in den letzten Jahren in fast ganz Deutschland explosionsartig zu. Ein Ende ist nicht abzusehen. Berlin ist das erste Bundesland, das gegen diese fatale Entwicklung entschieden vorgeht. Wir wollen die Spielhallenflut stoppen, die den traditionellen Einzelhandel verdrängt und Kieze zerstört. Bereits zum 1. Januar 2011 haben wir die Steuer auf Geldgewinnspielgeräte drastisch von 11 auf 20 Prozent angehoben“, so Michael Müller. Daniel Buchholz ergänzt: "Im Gegensatz zum jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist der von der CDU im September 2010 vorgelegte Entwurf für ein Spielhallengesetz mit heißer Nadel gestrickt und rechtlich unzureichend. Problematisch ist insbesondere die Rückwirkung auf bestehende Spielhallen, die zwar politisch wünschenswert ist, aber umgehend von Gerichten kassiert werden dürfte. Das Berliner Spielhallengesetz werden wir bis zum Sommer dieses Jahres im Abgeordnetenhaus beschließen und damit das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz sein."
Um die Zunahme von Spielhallen besser verhindern zu können, startet das Land Berlin parallel dazu eine Bundesratsinitiative. Senatorin Junge-Reyer: „Wir wollen dem bundesweiten Trend der Zunahme von Spielhallen entgegentreten. Zum einen ist Spielsucht bei allen Altersgruppen ein ernsthaftes Problem. Spielhallen sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen schädlich. Zum anderen werden Spielpaläste und Casinos zum Standortproblem. Wenn sie gehäuft auftreten, verlieren die Kieze ihren individuellen Charakter und wirken trostlos. Die Ansiedlung von Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung wird erschwert. Das ist gerade in den städtischen Problembereichen, in denen wir Mittel des Programms ‚Soziale Stadt’ zur Verbesserung der Standort- und Lebensqualität einsetzen, kontraproduktiv. Ich will deshalb, dass es leichter wird, Spielhallen zu verbieten.“
Dazu soll die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dahingehend geändert werden, dass Spielhallen als „eigene Nutzungsart“ und nicht als Unterart der „Vergnügungsstätten“ behandelt werden. Durch die Behandlung als „eigene Nutzungsart“ wären die gesetzlichen Hürden zur Beschränkung der Zahl der Spielhallen weniger hoch als im geltenden Recht.