Große Anfrage: Stand der Vorbereitungen für die Kältehilfe 2

GROSSE ANFRAGE
der Fraktion der SPD
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Stand der Vorbereitungen für die Kältehilfe 2022/2023

1: Wie viele Schlafplätze sind für die Kältehilfe in Tempelhof-Schöneberg eingerichtet?

In Tempelhof-Schöneberg stehen für die Kältehilfe ab 01.10.2022 30 und ab 01.11.2022 insgesamt 45 Schlafplätze pro Nacht zur Verfügung. Diese verteilen sich auf 2 Einrichtungen.



2: Was wäre ggf. die abweichende Anzahl an Schlafplätzen unter Coronabedingungen?

Bei ungünstigen Pandemiebedingungen könnten lediglich 38 Plätze angeboten werden, da unter Berücksichtigung der Abstandsregelung in geschlossenen Räumen im Nachtcafé „Zum Guten Hirten“ lediglich 8 Personen übernachten könnten.



3: An welchen Standorten werden Angebote der Kältehilfe eingerichtet?

Die Kältehilfe wird im Nachtcafé „Zum Guten Hirten“ der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin Friedenau, Goßlerstraße 30 (15 Plätze) und in dem Gebäude des Bezirks in der Kurmärkische Str. 1-3 (30 Plätze) angeboten.



4: Welche Auslastung wurde 2021/2022 erreicht (bitte gesondert für jede Einrichtung und nach geschlechterspezifischen Schlafplätzen auflisten).

Das Nachtcafé sowie das Kältehilfeangebot in der Kurmärkischen Straße wurde zum 01.11.2021 in der Källtehilfesaison 2021/22 eröffnet.
Nachtcafé „Zum Guten Hirten“
- November 2021: 60% Auslastung (17 Nächte geöffnet; 82 übernachtete Gäste, davon 15 Frauen)
- Dezember 2021: 82% Auslastung (19 Nächte geöffnet; 125 Gäste, davon 4 Frauen)
- Januar 2022: 102% Auslastung (16 Nächte geöffnet; 130 Gäste, davon 12 Frauen)
- Februar 2022: 107% Auslastung (16 Nächte geöffnet; 137 Gäste, davon 7 Frauen)
- März 2022: 105 % Auslastung (19 Nächte geöffnet; 159 Gäste, davon 15 Frauen)
- April 2022: 74% Auslastung (17 Nächte geöffnet, 100 Gäste, davon 24 Frauen)
Anmerkung: Das Nachtcafé Zum Guten Hirten konnte in der Saison 2021/22 pandemiebedingt nur mit halber Kapazität arbeiten (Siehe Antwort zu Frage 2.). Die Überbelegung in den Monaten Januar bis März ist der kalten Witterung geschuldet. Für Hilfesuchende wurde versucht, mit Unterstützung des Wärme- bzw. Kältebus einen anderen Schlafplätz zu organisieren. Dies war aber mehrfach nicht möglich, sodass die Gäste trotz voller Auslastung bleiben durften — angesichts der Nachttemperaturen war keine andere Möglichkeit gegeben. Diese Lösung konnte in Notsituationen deshalb angeboten werden, da alle Gäste vor Eintritt getestet wurden.
Notunterkunft Kurmärkische Straße
- November 2021: 42% Auslastung (30 Nächte geöffnet; 375 übernachtete Gäste, davon 178 Frauen)
- Dezember 2021: 84% Auslastung (31 Nächte geöffnet; 782 Gäste, davon 295 Frauen)
- Januar 2022: 56% Auslastung (31 Nächte geöffnet; 521 Gäste, davon 105 Frauen)
Wegen mehrerer Corona-Fälle in der Einrichtung haben sich viele Gäste nicht mehr getraut, die Notunterkunft zu besuchen.
- Februar 2022: 90% Auslastung (29 Nächte geöffnet; 783 Gäste, davon 172 Frauen)
- März 2022: 63% Auslastung (31 Nächte geöffnet; 586 Gäste, davon 115 Frauen)
Die Personen hatten unabhängig des Geschlechts Zugang zu den beiden Kältehilfeangeboten.



5: Ist eine Ausweitung der Angebote im Gegensatz zum Vorjahr vorgesehen?

Das Amt für Soziales hat zum 01.11.2021 das Kältehilfeangebot um 30 Plätze erhöht und dafür das Dienstgebäude in der Kurmärkischen Straße genutzt. Seit Jahren erfolgen Bemühungen, das Angebot an Kältehilfeplätzen zu erweitern. Regelmäßig werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ansässige soziale Organisationen, Kirchengemeinden und Verbände angeschrieben und um Unterstützung bei der Ausweitung der Kältehilfeangebote in Tempelhof-Schöneberg für die kommenden Jahre gebeten. In der Regel erfolgt daraufhin keine Reaktion. Ähnliche Erfahrungen gibt es bereits aus der Vergangenheit.
Die wenigen Ideen, die es in früheren Jahren für ein Kältehilfeangebot überhaupt gegeben hat, stellten sich bei genauerer Prüfung als nicht realisierbar heraus. Es mangelt vor allem an geeigneten Räumlichkeiten bei den Kirchengemeinden und Trägern. Zudem fehlen auch dort die personellen Ressourcen. Mit einem Tagessatz von 17 € pro Schlafplatz einen Betrieb zu organisieren, der Räumlichkeiten, Ausstattung, Betrieb, Personal und Versorgung umfasst, stellte bisher eine sehr große Herausforderung dar, der sich nicht jede Kirchengemeinde und jeder Träger stellen kann und will. Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Erhöhung auf 26 € pro Platz die Raum- und Ressourcenfrage im Wesentlichen nicht verändern wird. Angesichts der absehbaren Preissteigerungen für Energie und Wärme wird die Erhöhung lediglich einen überschaubaren zusätzlichen finanziellen Anreiz für potenzielle Träger darstellen.



6: Steht eine ausreichende Anzahl an Plätze in der Saison 2022/2023 zur Verfügung?

Nach Auskunft der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) stehen zum Beginn der Kältehilfesaison ab dem 01.10.2022 insgesamt 643 Plätze in Notübernachtungen und Nachtcafés im Land Berlin zur Verfügung. Ab dem 01.11.2022 wird nach dem aktuellen Stand voraussichtlich eine Platzzahl von 1.029 erreicht werden. Davon befinden sich 641 Plätze in bezirklichen Angeboten, 235 Plätze sind aus Mitteln des Integrierten Sozialprogramms (ISP) finanziert und 153 Plätze werden in 24/7-Einrichtungen angeboten.
Nach den Erfahrungen aus den vorrangegangenen Jahren waren die Platzkapazitäten im Land Berlin regelmäßig nicht zu 100% ausgelastet. Inwieweit dies auch auf die kommende Wintersaison zutreffen wird, kann aufgrund der weltpolitischen Lage nur schwer prognostiziert werden. Es besteht definitiv ein steigender Bedarf an regulären Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Erstaufnahmeeinrichtungen, der aktuell kaum mehr zu decken ist.



7: Wie werden die Standorte der Kältehilfe bei der Bereitstellung ihres Angebots angesichts steigender Energie- und Lebensmittelpreise unterstützt?

Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten werden über die Zuwendung finanziert und müssen entsprechend gesondert ausgewiesen und beantragt werden. Die Finanzierung für das Jahr 2022 wird dann durch die Basiskorrektur nach dem IST gesichert. Zum Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Umstellung der Finanzierungssystematik. Dafür sind bei SenIAS für das Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 1,6 Mio. € eingestellt. Zusammen mit den in den Bezirken für die Kältehilfe eingestellten Haushaltsmittel ist eine Finanzierung in Höhe von 26,00 € pro Platz möglich. Auf dieser Grundlage und der bisher von den Bezirken bis zum 30.09.2022 gemeldeten Kältehilfeangebote ist die Finanzierung für das Jahr 2023 in der Höhe der aktuellen gemeldeten Tagessätze sichergestellt.





Berlin, den 16. November 2022
Sarah Walter (Mail)

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