Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in statistisch auswertbarer Weise Daten zu den Maßnahmen zu erheben, die auf eingehende Mitteilungen über Räumungsklagen gegen Haushalte von Mietschuldner:innen erfolgen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, bei denen Haushalte auf ein erstes Kontaktschreiben des Bezirksamts nicht reagieren und bei denen entsprechend der „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen“ Hausbesuche stattfinden sollen.
Der BVV ist zum 15. Oktober 2022 eine Auswertung über die in den ersten drei Quartalen erfolglosen Kontaktaufnahmen und die daraufhin erfolgten Hausbesuche vorzulegen. Für das abgelaufene erste Quartal 2022 sind die Daten, soweit nicht inzwischen erfolgt, umgehend nachzuerfassen. Die Umsetzung eines IT-gestützten und berlinweit abgestimmten Datenerfassungssystems soll hierfür nicht abgewartet werden.
Begründung:
Vermieter:innen können Mietverhältnisse über Wohnraum aufgrund von Mietschulden fristlos und ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dem Mieter oder der Mieterin bleiben i.d.R. nur 14 Tage Zeit, um einer solchen Kündigung zu widersprechen, die Schulden zu begleichen oder aus der Wohnung auszuziehen. Bleiben diese Reaktionen aus, kann der oder die Vermieter:in Räumungsklage erheben und im letzten Schritt eine Zwangsräumung erwirken. Das Amt für Soziales erhält per Mitteilung in Zivilsachen (MiZi) durch das Amtsgericht Kenntnis von den erhobenen Räumungsklagen und informiert daraufhin die säumigen Mieter:innen schriftlich u.a. über die Möglichkeit einer Mietschuldenübernahme durch den Bezirk. Es ist rasches Handeln notwendig, um in solchen Situationen Wohnungslosigkeit vorzubeugen.
Für Fälle, in denen die Mieter:innen nicht auf das Schreiben reagieren, sieht die im vergangenen Jahr vom Amt für Soziales unterzeichnete „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen“ unter Ziffer 1.2 bis zu zwei Hausbesuche vor. Der erste Hausbesuch soll dabei zeitnah, d.h. innerhalb von zehn Tagen nach Postausgang des Standardanschreibens erfolgen.
Laut Ziffer 2.3 der Zielvereinbarung ist es ein zentrales Ziel, dass zu den abgestimmten Indikatoren Ist-Stände für alle Bezirke vorliegen und die dafür erforderliche Datenerhebung sichergestellt wird. Darauf aufbauend sollen für eine Folgezielvereinbarung Ziel- und Standardwerte entwickelt werden. Die Folgezielvereinbarung ist bereits zum 30.06.2023 abzuschließen.
Zur Datenerhebung ist vereinbart, dass grundsätzlich für die berlinweit einheitliche Erfassung und Auswertung dieser Daten ein gemeinsames System aufgebaut werden soll. Bis zur Einführung eines entsprechenden IT-Fachverfahrens sind die Daten jedoch manuell und in standardisierter Form durch die Bezirke zu erfassen.
Wie sich aus der Drucks.-Nr. 0033/XXI ergibt, wurden die berlinweiten Absprachen zur Umsetzung und Zielerreichung bereits zu Beginn des Jahres 2020 abgestimmt. Auf die Frage, wie viele Personen in den vergangenen Jahren nicht auf die Schreiben reagierten, heißt es jedoch: „Eine Statistik, die über die erbetenen Zahlen eine verlässliche und belastbare Auskunft gibt, ist vom Amt für Soziales bislang nicht erhoben worden.“
Das Amt für Soziales begründet dies u.a. damit, dass es „bis heute berlinweit kein einheitliches Erfassungsverfahren“ gebe. Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, hat sich das Amt für Soziales jedoch dazu verpflichtet, diese und weitere Daten manuell und in standardisierter Form zu erfassen, bis ein entsprechendes IT-Fachverfahren eingerichtet ist. Es darf also nicht abwarten, bis ein solches Verfahren entwickelt wird.
Für die Vergangenheit beruft sich das Bezirksamt in der Umsetzung auf Beschränkungen durch die Pandemie (Lockdowns). So habe es im Jahr 2021 „aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen lediglich in einem Fall einen dokumentierten Hausbesuch gegeben“. Es ist nicht verständlich, wieso aufgrund der Pandemie weniger Hausbesuche durchgeführt worden sind. Denn mit den Hausbesuchen soll Wohnungslosigkeit verhindert werden. Pandemiebedingte Beschränkungen in der aufsuchenden Arbeit darf es daher nicht geben.
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Marijke Höppner | Sarah Walter (Mail) |
2022-05-02
Beigetreten
2022-05-18
Beschlossen
2022-10-19
MZK (Matthias Steuckardt)
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