Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, zu prüfen, ob und in welchem Umfang im Gemeinschaftshaus Lichtenrade die Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen umgesetzt werden müssen, und sicherzustellen, dass mindestens ein Ladepunkt gemäß § 8 GEIG errichtet bzw. betriebsbereit vorhanden ist.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, mögliche Förderprogramme oder Kostenteilungsmodelle (z. B. Bundesförderung Ladeinfrastruktur, Berliner Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“) für die Umsetzung zu prüfen und gegebenenfalls zu beantragen.
Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV bis Juni 2026 zu berichten.
Begründung
Seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet § 8 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Eigentümer bzw. Betreiber von bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu errichten.
Das Gemeinschaftshaus Lichtenrade wird öffentlich genutzt. Damit dürfte die gesetzliche Verpflichtung greifen. Die Einrichtung eines Ladepunktes trägt zur Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben bei und unterstützt die klimapolitischen Ziele des Bezirks sowie die Förderung nachhaltiger Mobilität im Umfeld des Hauses.
Zudem können durch die Nutzung von Förderprogrammen des Bundes oder des Landes Berlin die Kosten für Planung und Umsetzung reduziert werden. Eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung ist daher sowohl rechtlich geboten als auch im Interesse des Bezirks und seiner Nutzer*innen.
Berlin, den 13.04.2026
Marijke Höppner
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner |
2026-04-13
Eingebracht
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