Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des vorhandenen Ermessens auf Ordnungswidrigkeitsverfahren zu verzichten, wenn Anwohner*innen einen Bewohner*innenparkausweis beantragt haben, auf die Erteilung einer Vignette warten und dieses – bspw. durch das Auslegen des Antrags im Fahrzeug – erkennbar nachweisen. Hierzu ist ein einheitliches Verwaltungshandeln zu praktizieren.
Um Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, wird das Bezirksamt ersucht, über die entsprechende Praxis in der Parkraumüberwachung auf der Website des Bezirks zu informieren.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im September 2025 über die Veröffentlichung einer entsprechenden Information zu berichten.
Begründung
Parkraumbewirtschaftung ist das zentrale Instrument, um Anwohner*innen in Bereichen mit besonders hohem Parkdruck zu privilegieren. Durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg steigt das Arbeitsaufkommen für die Prüfung und Bescheiderteilung für Bewohner*innenparkausweise.
Anwohner*innen, die auf eine Entscheidung über einen bereits gestellten Antrag warten, sollen – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – nicht belangt werden.
Anwohner*innen in unterschiedlichen Parkraumzonen berichten, dass derzeit durch das Ordnungsamt sehr unterschiedlich agiert wird und zum Beispiel beim Nachweis eines laufenden Antrags im Fahrzeug der Zufall entscheidet, ob ein Parkverstoß geahndet wird oder nicht. Hier gilt es, ein einheitliches Verwaltungshandeln herzustellen und Bürger*innen darüber transparent zu informieren.
Berlin, den 07.07.2025
Marijke Höppner
Jan Rauchfuß
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Jan Rauchfuß (Mail) |
2025-07-07
Eingebracht
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