Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass die im Haushalt (EP 29) stehende Tarifvorsorge für Zuwendungsempfangende nicht gestrichen wird.
Begründung
Das aktuelle 100%-Kürzungsvorhaben bei der Tarifvorsorge im EP 29 Titel 68406 führt zu Rechtsbruch und Insolvenz bei den Erbringenden sozialer und kultureller Leistungen in Berlin sowie zur Arbeitslosigkeit von Mitarbeitenden.
Auch in Zeiten des Sparens und für alle Beschäftigten: Tarifbindung und tarifliche Bezahlung gelten!
Deshalb ist es zwingend, die Tarifvorsorge zu sichern.
Berlin, den 02.12.2024
Marijke Höppner
Die Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner |
2024-12-02
Eingebracht
2024-12-10
Beschlossen
offen
MZK
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