Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Begegnungszone Maaßenstraße ein Konzept für den abschließenden Umbau zu erstellen. Der Umbau soll möglichst mit den Wiederherstellungsmaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe nach deren Bautätigkeit kombiniert werden.
Das Konzept soll folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:
- Der Umbau soll vorrangig mit Markierungen und anderen Mitteln vorgenommen werden, so dass der Umbau aus bezirklichen Mitteln durchgeführt werden kann.
- An- und Abfahrtmöglichkeiten für die Marktbetreiber müssen im jetzigen Umfang gewährleistet bleiben.
- Für den Radverkehr soll eine eindeutige Wegeführung vorgesehen werden, z. B. durch einen Angebotsradstreifen.
- Durch Entsiegelung und Vergrößerung der Baumscheiben soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden.
- Der endgültige Umbau soll barrierefrei sein, besonders die Maßnahmen für seheingeschränkte Menschen sollen eindeutig und klar gestaltet werden.
- In dem Zeitraum von Montag bis Sonnabend sollen zwischen 9 und 14 Uhr eingeschränkte Halteverbotszonen entlang der westlichen Straßenseite eingerichtet werden, die dem Lieferverkehr zur Verfügung stehen.
Dem zuständigen Ausschuss ist bis Januar 2025 zu berichten.
Begründung
Die Begegnungszone Maaßenstraße in der jetzigen Form ist immer noch aus der Pilotphase. Die geplante 2. Umbauphase wurde nicht umgesetzt und die von der Landesebene bereitgestellten Mittel sind verfallen. Dennoch weist die Begegnungszone Maaßenstraße erhebliche Mängel auf. So wird z.B. in der Fahrspur regelmäßig Lieferverkehr verkehrswidrig geparkt, was den Radverkehr gefährdet, der dann wiederum verkehrswidrig durch den für den Fußverkehr vorgehaltenen Bereich fährt, häufig mit erhöhter Geschwindigkeit.
Die verschiedenen Maßnahmen für seheingeschränkte Menschen sind nicht eindeutig und durch die Vermischung von alten und neuen Straßenquerschnitt verwirrend und damit für seheingeschränkte Menschen gefährdend statt hilfreiche. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, damit die Maaßenstraße ein barrierefrei nutzbarer Raum wird.
Da die ehemals von der Landesebene bereitgestellten Mittel verfallen sind, kann ein Umbau nur noch durch bezirkliche Mittel erfolgen, so dass ein neues Konzept erforderlich ist, was im Rahmen des gegebenen Straßenquerschnitts eine Umordnung der Fahrwege vorsieht.
Berlin, den 11.11.2024
Marijke Höppner
Annette Hertlein
Die Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Annette Hertlein (Mail) |
2024-11-11
Eingebracht
2024-12-10
Beschlossen
offen
MZK
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