Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, für die Nutzung der Sitzungsräume 2112 und 2113 die Ausschüsse der BVV grundsätzlich vorrangig zu behandeln wenn es von den Ausschussvorsitzenden nicht anders gewünscht wird. Werden diese Räume durch Andere genutzt, ist dies bei der Zuweisung zu beachten. Bei potenziellen Überschneidungen ist dem Ausschuss grundsätzlich der Vorrang zu gewähren.
Begründung
Trotz bereits getroffener Absprachen diesbezüglich kommt es noch immer regelmäßig vor, dass Ausschüsse bspw. auf den BVV-Saal gebucht werden, obwohl die Sitzungsräume 2112 und 2113 zeitgleich frei sind. Dies ist suboptimal, da die Sitzungsräume eine angemessene Größe und Akustik haben und gewährleisten sollten(!), dass öffentliche Ausschusssitzung barrierefrei durchgeführt werden können, wie es die Gesetzeslage vorsieht.
Berlin, den 07.10.2024
Marijke Höppner
Janis Hantke
Die Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Janis Hantke (Mail) |
2024-10-07
Eingebracht
2024-10-16
Beschlossen
offen
MZK
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