Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt den Senat aufzufordern, den längst fälligen Fußverkehrsplan entsprechend § 52 MobG zu verabschieden und die enthaltenen Maßnahmen zügig umzusetzen.
Begründung:
Im Februar 2021 wurde 2,5 Jahre nach Inkrafttreten des bundesweit ersten Mobilitätsgesetz der Teil zum Fußverkehr verabschiedet. Mit der Verankerung der Förderung des Fußverkehrs im Gesetz sollten die Weichen dafür geschaffen werden, die Basismobilität – den Fußverkehr – attraktiver und sicherer zu gestalten.
Berlin, den 11.03.2024
Fraktion GRÜNE
Ronja Losert
Annabelle Wolfsturm
Ralf Kühne
Astrid Bialluch-Liu
Fraktion SPD
Marijke Höppner
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Marijke Höppner |
2024-03-12
Beigetreten
2024-09-04
MZK (Saskia Ellenbeck)
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