Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Straßen in Lichtenrade im Rahmen des Netzplanänderungsverfahrens vom Ergänzungsnetz in das Radvorrangnetz überführt werden:
- Halker Zeile zwischen Buckower Chaussee und Kettinger Straße
- Kettinger Straße zwischen Halker Zeile und S-Bhf.-Schichauweg
- Barnetstraße zwischen S-Bhf. Schichauweg und Simpsonweg
- Simpsonweg zwischen Barnet- und Werfelstraße
- Werfelstraße
- Geibelstraße zwischen Werfel- und Grimmstraße
- Grimmstraße zwischen Geibelstraße und Rotenkruger Weg
- Lessingstraße zwischen Lintruper Straße und Kettinger Straße
- Petkusser Straße über Kesselstraße bis zur Briesingstraße
Der BVV ist bis zur Januar-Sitzung 2024 der BVV zu berichten.
Begründung:
Das Radvorrangnetz des Radverkehrsplans sieht für den Ortsteil Lichtenrade nur sehr wenige Routen im Vorrangnetz vor. Das Radnetz weist überwiegend nur Radverbindungen im Ergänzungsnetz aus. Dabei besteht gerade in Lichtenrade, dass von einem dichten Netz von Kopfsteinpflasterstraßen geprägt ist, ein großer Bedarf an gut ausgebauter Fahrradinfrastruktur. Bisher sind die S-Bahnhöfe (ÖPNV), Geschäfte, Schulen, Sportanlagen und Arztpraxen nur sehr schlecht mit dem Fahrrad zu erreichen. Insbesondere die Lessingstraße ist eine wichtige Querverbindung, die die Bewohner:innen des Dichterviertels mit dem S-Bhf. Schichauweg und den Geschäften am Lichtenrader Damm verbindet.
Einmal jährlich im September besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Senatsverwaltung eine Änderung des Radnetzes zu beantragen. Das Bezirksamt sollte sich für eine entsprechende Überführung der o.g. Straßen vom Ergänzungsnetz ins Vorrangnetz einsetzen, damit auch in Lichtenrade ein dichtes Netz für den Radverkehr entstehen kann.
Berlin, den 04.09.2023
Fraktion GRÜNE
Frau Bialluch-Liu, Astrid
Fraktion SPD
Frau Höppner, Marijke
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Marijke Höppner |
2023-09-04
Eingebracht
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