Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Anlage zum Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin dahingehend zu ändern, dass die Verpflichtung zum Stellen eines Strafantrages, wenn ein Fahrgast das dritte Mal innerhalb von zwölf Kalendermonaten ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, ersatzlos entfällt.
Die Forderung basiert auf dem Umstand, dass den Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel bereits ausreichende zivilrechtliche Instrumente zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen und die Staatanwaltschaft durch die Aufgabe des Verfahrens entscheidend entlastet werden könnte.
„Die automatische Einleitung von Strafverfahren bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bei Verkehrsunternehmen, Verwaltung und Justiz. Daher wollen wir, dass Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl sozial ausgewogen als auch praktisch umsetzbar sind“, erläutert Kubilay Yalcin, Bezirksverordneter aus Tempelhof, den Grund für die Initiative. „Strafanzeigen bei geringfügigen Verstößen erfüllen diesen Anspruch nicht und sollten daher abgeschafft werden.“
Auch Marijke Höppner, Vorsitzende der SPD-Fraktion, betont die Vorteile dieser Maßnahme: „Eine Anpassung der bisherigen Regelung ist sowohl aus sozialen als auch aus bürokratischen Gründen sinnvoll, da sie die Kriminalisierung von Menschen in prekären Lebenslagen verhindert und zugleich Verwaltung und Justiz durch den Abbau unnötiger Verfahren entlastet.“