Städtebauförderung für Siedlung Grazer Damm

Veröffentlicht am 23.05.2014 in Pressemitteilung

Das Gebiet Grazer Damm / Grazer Platz soll mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ städtebaulich aufgewertet werden. Dies beschloss die BVV Tempelhof-Schöneberg auf Initiative der SPD-Fraktion in ihrer Sitzung am 21.05.14. In einem ersten Schritt sollen zunächst in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dazu Sondierungen angestellt werden und der BVV eine Zwischenmitteilung gegeben werden.

Das Gebiet Grazer Damm / Grazer Platz wurde als Großsiedlung in der Zeit des Nationalsozialismus errichtet und steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Viele Wohnungen entsprechen aber nicht mehr zeitgemäßen Standards. Das Gebiet weist außerdem eine Vielzahl von Defiziten in der sozialen Infrastruktur und in der Gestaltung des öffentlichen Raums auf und die Bevölkerungsstruktur entwickelt sich unausgewogen. In den letzten Jahren sind zunehmend soziale Spannungen festzustellen.

 

Christoph Götz, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Im Bereich Grazer Damm / Grazer Platz als Zeugnis des nationalsozialistischen Wohnungs- und

Städtebaus besteht ein Bedarf, das Wohnumfeld und die soziale Infrastruktur zu

qualifizieren und an heutige Bedürfnisse anzupassen. Solche Maßnahmen sind mit dem Ziel des Erhalts einer stabilen sozialen Mischung in Einklang zu bringen.

Mittel aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ könnten neben der Nutzung für die Anpassung des öffentlichen Grün- und Freiflächenangebots an geänderte Bedürfnisse beispielsweise auch verwendet werden um soziale und schulische Einrichtungen weiterzuentwickeln, bestehende Netzwerke zu stärken sowie Betreuungsangebote zu ergänzen und zu erweitern. Damit kann ein wirksamer Beitrag zur Stabilisierung der Situation geleistet werden“.

 

Gemäß einer ersten Stellungnahme des Bezirksamtes ist jedoch allein der Status „Denkmalbereich“ für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Bundesprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ noch nicht ausreichend da sich diese Förderung ausschließlich auf städtebauliche Erhaltungsgebiete beziehe. Götz dazu. „Sollten diese Recherchen zutreffen, werden wir die zusätzliche Ausweisung eines Erhaltungsgebietes anregen, so wie dies in dieser Dopplung zum Beispiel in vielen historischen Altstädten besteht. In jedem Fall wollen wir für das Gebiet eine Förderung einwerben und es strukturell stärken.“

 
 

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