SPD-Fraktion: Bezirksamt darf Aktion „Stolpersteine“ nicht behindern

Veröffentlicht am 10.09.2004 in Pressemitteilung

Stolpersteine sind Denkmäler von unten. Das Kunstprojekt des Kölner Bildhauers Gunther Demig besteht aus 10 mal 10 cm großen Steinen, die mit einer verankerten Messingplatte vor Häusern verlegt werden, in denen Menschen lebten, die von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden. Die Stolpersteine tragen dazu bei, die Erinnerung an den Holocaust im Alltag wach zu halten und regen zu einer dauerhaften Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte an. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt das Projekt und hatte in einem Beschluss im März diesen Jahres das Bezirksamt aufgefordert, dieses wohlwollend und den Möglichkeiten entsprechend zu unterstützen und zu befördern. Der Schöneberger Kulturarbeitskreis, der mit seinen ehrenamtlich engagierten Mitgliedern die Koordination der Verlegung der Steine übernommen hat, sieht sich jetzt vor bürokratische Hürden gestellt. Für die Verlegung der Stolpersteine ist eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland notwendig. Im Absatz 4 der Nebenbestimmung dieser Erlaubnis wird vom Antragsteller verlangt, dass er für alle Schäden am Straßenkörper und für alle Körper- und Sachschäden gegenüber Dritten haftet. „Dies kann man unmöglich von den Mitgliedern des Kulturarbeitskreises erwarten. Es ist nicht einzusehen, warum hier bürokratische Hürden aufgebaut werden, für die andere Bezirke bereits eine praktikable Lösung gefunden haben,“ erläutert Serge Embacher, Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der BVV. Die SPD-Fraktion fordert das Bezirksamt auf, das Projekt nicht durch Auflagen der Verwaltung zu erschweren.

 
 

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