Auf Initiative der SPD-Fraktion hat die BVV Tempelhof-Schöneberg im Rahmen ihrer Sitzung vom 17.09.2014 beschlossen, dass das Bezirksamt das Instrument der Abwendungsvereinbarung in den bezirklichen Milieuschutzgebieten prüfen und der BVV bis Jahresende die Optionen zur Anwendung darstellen möge.
Festgesetzte Milieuschutzgebiete befinden sich in Tempelhof-Schöneberg in den Bereichen Bayrischer Platz / Barbarossaplatz, Kaiser-Wilhelm-Platz und Bautzener Straße.
In den Milieuschutzgebieten sieht der Gesetzgeber ein erweitertes Vorkaufsrecht der Kommunen vor. Bei einer Veräußerung einer Immobilie könnte das Land einen Kaufvertrag an Stelle des geplanten Käufers zu gleichen Bedingungen abschließen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Kommune an die Nicht-Ausübung dieses Vorkaufsrechts Bedingungen knüpft. Diese Bedingungen wiederum können vertraglich fixiert werden und zum Beispiel betroffenen Mietern zu Gute kommen. Obwohl das Land – angesichts der Haushaltssituation – das Vorkaufsrecht vermutlich in eher seltenen Fällen tatsächlich ausüben wird, besteht über das Instrument der Abwendungsvereinbarung erhebliches Gestaltungspotential, zum Beispiel hinsichtlich der Mietenentwicklung oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den jeweils betroffenen Häusern.
Christoph Götz, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir erwarten den Bericht des Bezirksamtes mit Spannung. Die Stadtentwicklungsdezernentin ist nun gefordert, effektive Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für betroffene Mieter aufzuzeigen.“