Altkleidercontainer auf öffentlichen Grundstücken

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt - nach der erfolgreich durchgeführten Abräumung illegal aufgestellter Altkleidercontainer aus dem Straßenland - nun auch die zahlreichen Container, die sich z.B. auf Schulgrundstücken etc. entlang der öffentlichen Straßen befinden, abzuräumen. Ggfs. ist den Einrichtungen bzw. den jeweils zuständigen Stellen des Bezirksamtes ämterübergreifend Hilfestellung bei der Abwicklung zu leisten.

 

 

Begründung:

Insbesondere an den Rändern von öffentlichen Grundstücken finden sich nach wie vor zahlreiche illegale Kleidercontainer, die das Stadtbild verschandeln und in deren Umfeld es zu Ablagerungen von Unrat kommt. Die Entsorgung dieser Ablagerungen belastet das Budget der Einrichtungen, was nicht hinnehmbar ist.

 

Berlin, den 02.05.2016

Christoph Götz   

 

 

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