Tempo-10 in der Yorckstraße aufheben

Verkehrsschau gemäß VWV-StVO, § 45 durchführen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die in einem Teilbereich der Yorckstraße noch bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 10 bzw. 20 km/h aufzuheben bzw. – soweit technisch noch erforderlich - auf eine weniger rigorose Begrenzung zu ändern.

Ferner ersucht die BVV das Bezirksamt, in der Yorckstraße, Teilbereich Mansteinstraße bis Bezirksgrenze, eine Verkehrsschau gemäß VWV-StVO, § 45, durchzuführen und die Beschilderung entsprechend den bestehenden Anordnungen zu reinigen, zu ergänzen, zu korrigieren und zu erneuern.

 

Begründung:

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 10 bzw. 20 km/h erscheint angesichts des insgesamt nicht gravierend schlechten Fahrbahnzustands unangemessen und schikanös und provoziert (bei Beachtung) Auffahrunfälle.

Nach der Durchführung umfangreicher Baumaßnahmen in der Yorckstraße ist dort ferner eine Vielzahl von Verkehrszeichen in Verlust geraten, beschädigt, unkenntlich oder richtungsverdreht.

 

 

Berlin, den 07.12.2015

 

Jan Rauchfuß                                                               Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

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