Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die planungsrechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen bei zukünftig auszuweisenden Gewerbegebieten (z.B. alte Kasernen Papestraße) verhindert werden kann, dass große Flächenanteile durch kommerzielle Sport- und Freizeitnutzungen belegt werden und die politische Zielsetzung der Ansiedelung von handwerklichen Dienstleistungs-, Produktions- und Verarbeitungsbetrieben damit in Teilen unterlaufen wird.
Begründung:
In den bereits festgesetzten Gewerbegebieten rund um den Bahnhof Südkreuz werden große Flächenanteile durch kommerzielle Sport- und Freizeitnutzungen belegt. Der dort bereits erfolgte Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten ist zur Sicherung der politisch gewünschten Nutzungsstruktur offenbar nicht ausreichend.
Berlin, den 05.10.2015
Christoph Götz
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