Gebäudeertüchtigungen für entstehende Fluchteinrichtungen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, bei der Planung und Ertüchtigung von bezirks- und landeseigenen Immobilien, mittel- und langfristige Bedarfe der Bezirke mit in Betracht zu ziehen. So kann die Inanspruchnahme für einige Immobilien zu einer Art vorgezogener Investition werden.

Keine dieser Maßnahmen darf zulasten von geflüchteten und schutzbedürftigen Menschen gehen.    

 

Begründung:

Gebäudeertüchtigungen im Kontext der Fluchthilfe betreffen meist Immobilien mit  Sanierungsbedarf und gehen daher einher mit kostspieligen und aufwendigen Sanierungsmaßnahmen. Dies stellt in vielen Fällen eine vorgezogene Investition dar. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Planer*innen der SenGesSoz eine Objektbegehung mit Vertreter*innen des Bezirksamtes durchführen, um Sanierungsmaßnahmen möglichst nachhaltig und im Sinne einer möglichen Nachnutzung zu gestalten.   

 

Berlin, den 05.10.2015

Orkan Özdemir                       

 

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