Schankterrassen im öffentlichen Land

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bei Anträgen auf gastronomische Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland („Schankvorgärten“ als Erweiterung bestehender Gastronomiebetriebe) zur Auflage gemacht werden kann, dass der Öffentlichkeit die Nutzung von WC-Anlagen im zugehörigen Lokal kostenfrei und ausdrücklich (Beschilderung) gestattet werden muss.


Sollte diese Möglichkeit auf bezirklicher Ebene nicht bestehen, so ist gegenüber den zuständigen Stellen des Landes eine entsprechende Änderung des Berliner Straßengesetzes anzuregen.

 

Begründung:

Aufgrund des demografischen Wandels und im Interesse der Teilhabe älterer Menschen am öffentlichen Leben gewinnt die unkomplizierte Verfügbarkeit von Toiletten zunehmend an Bedeutung. Die stadtweit expandierende Außengastronomie könnte die Chance bieten, dieser Situation Rechnung zu tragen.

 

Berlin, den 07.09.2015

Christoph Götz                       

 

 

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