Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihre Beschlussfassung zum Breslauer Platz (Drs. 1242, 1235 und 1488) und fordert das Bezirksamt auf,
unverzüglich einen Beschluss zur Einleitung einer Teileinziehung (Umwidmungsverfahren) der Lauterstraße im Bereich des Breslauer Platzes nach § 4 Berliner Straßengesetz herbeizuführen zur Schaffung einer Fußgängerzone (vgl. Drs. 1242 und 1235);
eine Anlieferzone in der Niedstraße vor Thürmann und in der Rheinstraße Ecke Lauterstraße einzurichten, um den Anlieferverkehr für die Gewerbetreibenden und Praxen der Lauterstraße 14-18 zu sichern, für die die Belieferung nicht jetzt schon über den Hof möglich ist (vgl. Drs. 1488); eine Kurzparkzone in der Rheinstraße einzurichten (vgl. Drs. 1488);
die Nutzung der Platzfläche durch Marktfahrzeuge von der Niedstraße aus zu gewährleisten.
Andere Baumaßnahmen sind am Breslauer Platz nicht durchzuführen.
Der BVV ist im Abstand von zwei Monaten nach Beschlussfassung ein Fortschrittsbericht vorzulegen.
Begründung:
Ergibt sich aus der jahrelangen Verweigerung des zuständigen Stadtrats die mehrheitlich beschlossenen Anträge der BVV zu vollziehen und der Missachtung der mehrfach vorgetragenen Wünsche der im Wohnumfeld des Breslauer Platzes verwurzelten Anwohnerschaft und Bürgerinitiative, sowie der unstrittigen, alleinigen Zuständigkeit der bezirklichen Fachverwaltung.
Reinhard Janke/ Marijke Höppner
Fraktion der SPD
Ulrich Hauschild
Fraktion Bündnis/90 Die Grünen
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