Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der MzK zur Drucksache 0911/XIX die dort aufgezeigte Planungsvariante 1 weiter zu verfolgen und sukzessive folgende Schritte zu deren Umsetzung einzuleiten:
Für das Grundstück Hohenstaufenstraße 9: Zielstellung ist die Realisierung eines Geschäfts- und Wohnhauses mit günstigen Wohnungen, vorzugsweise durch eine landeseigene Gesellschaft.
Für den Bereich von der Eisenacher Straße bis zur Martin-Luther-Straße: Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und Durchführung der erforderlichen behördlichen Abstimmungen zum Straßenrückbau im Teilbereich unmittelbar östlich der Kreuzung Martin-Luther-Straße.
Für den Bereich von der Martin-Luther-Straße bis zur Münchener Straße: Einleitung von Sondierungen mit den behördlichen Beteiligten zum Straßen- und Infrastruktur-Umbau als Grundlage für die spätere Aufstellung eines Bebauungsplans.
Entsprechend sind die die dem entgegen stehenden älteren Bebauungspläne XI-69, XI-160 und XI-167 aufzuheben.
Begründung:
Die Fläche ist gem. MzK zu Drucksache 0676/XIX und Drs. 0911/XIX als Baufläche für dringend benötigten Wohnungsbau geeignet. Das Areal ist günstig und zentral gelegen. Die städtebauliche Situation ist derzeit höchst unbefriedigend. Die komplette großstädtische Infrastruktur ist vorhanden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen in den genannten Teilbereichen erscheint ein sukzessives Vorgehen sinnvoll.
Christoph Götz
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