Abwendungsvereinbarungen in Milieuschutzgebieten prüfen!

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit über das Mittel der Abwendungsvereinbarung in den bezirklichen Milieuschutzgebieten zusätzlich Einfluss auf die ausgewogene Entwicklung des Wohnungsbestandes genommen werden kann und – soweit diese Möglichkeit grundsätzlich gesehen wird –den Mitgliedern der BVV bis Jahresende 2014 die Optionen darzustellen.

 

 

 

Begründung:

In Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen kann der Bezirk ein Vorkaufsrecht geltend machen, das auch von einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Auftrag des Landes wahrgenommen werden kann. Wenn auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wird, könnten damit stattdessen Abwendungsvereinbarungen geschlossen werden, mit denen weitere sozialpolitische Ziele der Quartiersentwicklung verfolgt werden könnten.

 

18.8.2014

Christoph Götz

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