Luftreinhalteplan umsetzen auch im Verkehrs- und Grünflächen

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Bereich Verkehr- und Grünflächen aufzuzeigen und umzusetzen, sofern das nicht schon laufend geschieht.

Hierzu ist der BVV bis September 2014 zu berichten unter besonderer Berücksichtigung der Punkte:

  • Grün in der Straße

  • Förderung des Fußgänger-, Radfahr- und Carsharingprojekte

  • Sanierung von Straßenoberflächen, sofern es sich um Lärmminderungsmaßnahmen handelt

  • Maßnahmen bei Baustellen und Bauvorhaben bzgl. Transport und Staubemissionen

 

 

Begründung:

 

Bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans sind alle beteiligten Verwaltungsbereiche gefordert, auf Landes- und Bezirksebene. Im Bezirk ist auch die ausführende Verkehrsbehörde, das Tiefbauamt und der Grünflächenbereich mit wichtigen Aufgaben betreut. Der BVV soll berichtet werden, in welcher Form und Umfang der Luftreinhalteplan vom Bezirk berücksichtigt wird.

 

Anette Hertlein

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