Die BVV ersucht das Bezirksamt, für die noch offene Gewerbefläche südlich des Grundstücks Nahmitzer Damm 12 planungsrechtlich die Ansiedlung von produzierenden und verarbeitenden Gewerbebetrieben zu verfolgen.
Begründung:
Die derzeit vorliegende Ansiedlungsanfrage für ein Logistikzentrum wird für den Standort als nicht günstig erachtet. Es zeigt sich dadurch aber ein Abstimmungsbedarf mit dem Eigentümer zur planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Fläche. Auf Grundlage dieses Antrags soll in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Wirtschaft im Dialog mit dem Eigentümer hierzu eine Strategie entwickelt werden.
Berlin, den 07.04.2014
Christoph Götz
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