Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen im Zusammenhang mit den anstehenden U-Bahn-Tunnelsanierungsarbeiten der BVG im Bereich Nollendorfplatz / Einemstraße / Else-Lasker-Schüler-Straße für eine Rücknahme der baulich getrennten Rechts-Abbiegerspur für den KFZ-Verkehr aus der Bülowstraße in die Einemstraße einzusetzen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die Einmündung der Else-Lasker-Schüler-Straße in den Nollendorfplatz in diesem Zusammenhang so neu zu gestalten, dass größtmögliche visuelle Klarheit und Offenheit entsteht, ggfs. als durchgängig aufgepflasterter Bereich. Die verwinkelte Fahrspurführung soll aufgegeben werden. Die Hochbeete sollen entfallen.
Begründung:
Die getrennte Rechts-Abbieger-Spur als Relikt eines ehemals geplanten Autobahnzubringers wirkt überkommen, benachteiligt Fußgänger, gefährdet Radfahrer und schafft eine unnötige Unübersichtlichkeit. Hinsichtlich der Straßenverkehrsfrequenz ist die getrennte Abbieger-Führung entbehrlich. Dadurch kann mehr Platz für Fußgänger sowie mehr Sicherheit für den Radverkehr gewonnen werden.
Die ergänzend vorgeschlagenen Maßnahmen sollen der Schaffung einer für alle Verkehrsteilnehmer sicheren, barrierefreien und übersichtlichen Situation im öffentlichen Raum dienen. Die derzeit verwinkelte Fahrspurführung und die verwahrlosten Hochbeete begünstigen Verschmutzungen und Unsicherheitsgefühl.
Berlin, den 12.11.2013
Christoph Götz
Neues aus dem Bezirk | SPD-Fraktion TS
Wir haben als SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg bei WhatsApp einen Kanal eingerichtet, um über unsere Arbeit zu informieren. Über den kostenlosen Kanal kann man unsere Arbeit verfolgen und ist bestens informiert.
E-Mail: post(at)spd-fraktion-tempelhof-schoeneberg.de
Tel: 030 90277 6486
Fax: 030 90277 4672
Social Media:
Facebook SPDFraktionTS
X spd_bvvts
Instagram spdfraktionts
Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-, der Grünen- und der Links-Fraktion bildet, fußt auf einer Zählgemeinschaftsvereinbarung von 2021, die über eine Zusatzvereinbarung nach der Wiederholungswahl modifiziert wurde.