Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die bisher als Straßenland ausgewiesene und für diesen Zweck nicht mehr benötigte Fläche in der Boelckestraße 1-7 an den Liegenschaftsfonds zur Vermarktung als Wohnbaufläche abgegeben werden kann und welche Nutzung dort realisiert werden kann.
Begründung:
Die Fläche ist gem. Drucksache 0551/XIX als Wohnraum geeignet.
Berlin, den 12.11.2013
Christoph Götz
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