Bebauungsplan 7-38 – Geplanter Walldorf-Campus

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, das Bezirksamt möge im Fort-gang der weiteren Konkretisierung des Bebauungsplans 7-38
1. eine Verschattungsstudie einholen, die Auskunft über die Verschattungswirkungen der Baukörper des Siegerentwurfs des Architektenwettbewerbs in Bezug auf die nördlich angrenzende Bestandsbebauung an der Monumentenstraße gibt. Fußend auf dem Ergebnis der Studie möge geprüft werden, ob ein größerer Abstand oder ersatzweise die Ausbildung des 3. Obergeschosses als Staffelgeschoss angezeigt ist;

2. die Geschosszahlbegrenzung des Siegerentwurfs für den nördlichen Gebäudeteil auf drei Vollgeschosse als Maximalhöhe festsetzen;

3. GFZ und GRZ des Siegerentwurfs zuzüglich einer geringen Ausbaureserve als Ma-ximalmaß der Grundstücksausnutzung festsetzen. Dabei ist die Ausbaureserve nicht am nördlichen Gebäude, angrenzend an die Monumentenstraßenbebauung nachzu-weisen;

4. ein Verkehrsgutachten einzuholen, das mit den üblichen Parametern die zu erwartende Verkehrsbelastung sowohl für die Verkehrsabwicklung als auch den ruhenden Verkehr untersucht und Vorschläge zur Verträglichkeit macht.

Begründung:
Ggf. mündlich

Berlin, den 14.10.2013
Axel Seltz

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