Finanzierung der Lesbenberatung sicherstellen

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen im Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Kürzungen der Senatszuweisungen an die Lesbenberatung dauerhaft zurückgenommen werden oder anderweitig sichergestellt wird, dass deren Angebote voll umfänglich erhalten werden können.

Begründung:
Der Lesbenberatung Berlin e.V. werden bereits im laufenden Jahr Mittel in der Höhe von 15.000 Euro gestrichen. Die finanziellen Mittel aus dem integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) sollen ab sofort einem neuen Projekt zur psychologischen Betreuung von wohnungslosen Frauen zur Verfügung stehen. Die Summe entspricht 17% der Zuwendungsgelder des noch verbleibenden zweiten Halbjahres.
Der Nutzen des neuen Projektes steht außer Frage, jedoch darf dessen Finanzierung nicht zu Lasten der bestehenden Angebote der Lesbenberatung gehen.
Die Kürzung trifft vor allem auch das einmalige Angebot dieser Stadt für die Unterstützung von Lesben, Bisexuellen Frauen und transidenten Menschen (LBT*) mit Migrationsgeschichte, LBT* of Color und LBT* mit mehrdimensionalen Genderidentitäten. Wenn diese ganzheitlichen, nachhaltigen und mehrdimensionalen Angebote wegfallen müssen, werden die Nutzer_innen und Klient_innen kaum auf andere Orte ausweichen können.

Berlin, den 10.06.2013

Hermann Zeller

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