Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass kurzfristig ein differenziertes Konzept für wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung im Bereich der Gartenstadt Neu-Tempelhof vor Verkehrsbelastungen bei Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld und im ehem. Flughafenkomplex vorgelegt wird.
Dabei sind (gestuft nach Veranstaltungsart und -größe, Zielgruppe sowie erwartetem Mobilitätsverhalten) insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
- Für den jeweiligen Veranstalter eine verpflichtende Kopplung von Eintrittskarten an ÖPNV-Tickets für An- und Abreise
- Für den jeweiligen Veranstalter eine verpflichtende Durchführung von mobilen Sperrungen und Überwachung der Zufahrten vom Tempelhofer Damm zur Gartenstadt.
- Für den jeweiligen Veranstalter eine verpflichtende Durchführung von Bus-Shuttle-Diensten, ggfs. in Kooperation mit Betreibern von bestehenden Parkflächen im Umfeld (z.B. Parkdeck am Bahnhof Südkreuz, Parkflächen an umliegenden Baumärkten oder Möbelhäusern)
- Gezielte Information der Veranstaltungsbesucher und der allgemeinen Öffentlichkeit, dass im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungen keine PKW-Stellplätze zur Verfügung stehen, dass aber eine hervorragende ÖPNV-Erreichbarkeit und ggfs. Shuttle-Dienste bestehen.
Eine Überwachung des örtlichen Verkehrsgeschehens durch Polizei und Ordnungsamt sowie eine bedarfsgerechte Einleitung von Ordnungsmaßnahmen soll verstärkt erfolgen.
Die vorhandenen Stellplätze im Flughafenbereich sollen vorzugsweise für logistische und besondere Bedarfe (z.B. Menschen mit Behinderungen) zur Verfügung stehen und nur engräumig ausgeschildert werden.
Die ehemals vorhandenen zusätzlichen U-Bahn-Zugänge auf der Ostseite des Tempelhofer Damms sind möglichst kurzfristig wieder zu öffnen.
Begründung:
Ggf. mündlich
Berlin, den 10.06.2013
Christoph Götz