Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Radverkehrsanlagen in der Manteuffelstraße und der Boelckestraße gemäß dem Ausführungsvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der zugesagten Finanzierung umzusetzen. Die bisherige Radverkehrswegebegrenzung ist zu belassen.
Mit der Umsetzung für diese wichtige Fahrradnebenroute ist unverzüglich zu beginnen.
Der BVV ist bis zum Juni 2013 über die entsprechende Mittelabrufung zu berichten.
Begründung:
Für den Umbau der Manteuffelstraße und Boelckestraße schlägt der Senat die teilweise Absenkung der Bordsteine (für Bordsteine höher 10cm) vor, die Verlagerung der Parkplätze auf den ehem. Radweg und Markierung eines Radweges auf der Straße vor. Die bestehende Radwegebegrenzung von wenigen Zentimetern auf dem Fußweg wird zukünftig hauptsächlich von parkenden Autos genutzt, so dass das Gefahrenpotential für Fußgänger als gering einzuschätzen ist.
Berlin, den 06.05.2013
Annette Hertlein
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