Parzelle Torgauer Straße / Gotenstraße auch weiterhin sicher

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zunächst auf die Böschung im Bereich der historischen Parzelle des Grundstücks der Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachf. (Torgauer Str. 24-25) zu verzichten. Das Moratorium soll bis auf weiteres gelten. Eine Böschung des Geländes widerspricht dem von der BVV beschlossenen Erhalt der Parzelle und verhindert eine ergebnisoffene Entscheidungsfindung. Da seit dem Ende der Nutzung als Autohandel keine Fahrzeuge auf das Grundstück des ehem. Kohlenplatzes fahren und dort weder aktuell noch künftig schwere Lasten mehr gelagert werden, ist der derzeitige Zustand der Böschungssicherung unter Berücksichtigung der stark verringerten Verkehrslasten zuerst neu zu bewerten. Sollte sich die Notwendigkeit zur einer zusätzlichen baulichen Sicherung tatsächlich ergeben, kann diese mittels einer der statischen Situation angemessenen Berliner-Verbau-Konstruktion bestandserhaltend, kostengünstig und ggf. rückbaubar vorgenommen werden.

Begründung:
Das Grundstück ist Teil der 2009 erworbenen Flächen an der Torgauer Straße (Nr. 17-32). Bis Ende des Jahres 2011 wurde es gewerblich genutzt. Seit Anfang 2012 steht das Grundstück leer und die vorher wirkenden Verkehrslasten (Fahrzeughandel, Lagerfläche) bestehen seither nicht mehr. Bislang wurden vom Bezirksamt keine Sicherungsmaßnahmen für notwendig gehalten. Eine Abböschung an der Gotenstraße ist ein weitgehender Eingriff in das Gelände und wertvolle historische Spuren werden vorschnell vernichtet. Zudem entstehen dabei u.U. größere Kosten als durch einen ggf. zu errichtenden Berliner Verbau, bei dem es sich um eine nicht aufwändige Standardkonstruktion handelt.
Wie anlässlich des Kulturausschusses am 7.2.2013 deutlich wurde, ist die Verwaltung Grünflächen bzw. Stadtentwicklung derzeit nicht richtig informiert über die historische Parzelle und deren Fläche. Alle Zahlen und Kosten bezogen sich offenbar auf ein mehr als doppelt so großes Flurstück. Die historischen Parzellenmaße sind anhand von Lageplanskizzen aus der Bauakte zum Grundstück zu entnehmen. Die ermittelte Grundstücksfläche beträgt demnach 1.452,52 m².

Berlin, den 11.02.2013

Melanie Kühnemann

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