Lichtsignalanlage in der Hauptstraße vor der Post

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Lichtsignalanlage in der Hauptstraße in Höhe Hausnummer 27-29 (Post) eine obligatorische Grün-Schaltung für Fußgänger zwischen allen Phasen der „Grünen Welle“ der Hauptstraße erhält und die Erfordernis eines gesonderten Grün-Anforderns über Knopfdruck durch die Fußgänger entfällt.

Begründung:
Die Hauptstraße ist als Einkaufsstraße durch Fußgänger stark frequentiert. Die Notwendigkeit des Grün-Anforderns über Knopfdruck ist für eine innerstädtische und derart frequentierte Situation unüblich und wird hier nicht erwartetet. In der Folge wird die Funktion häufig nicht bedient, sodass den Fußgängern zwischen den Phasen der „Grünen Welle“ keine Überquerungsmöglichkeit gegeben wird, ohne dass ein erkennbarer Nutzen für den KFZ-Verkehr dabei zu erkennen wäre.

Berlin, den 07.01.2013

Christoph Götz

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